Themenauswahl Familienzulagengesetz

Familienzulagen



Familienzulagen sollen die finanzielle Belastung durch Kinder teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie in einzelnen Kantonen Geburts- und Adoptionszulagen. Nach dem Gesetz sind zum Anspruch berechtigt: leibliche Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Geschwister und Enkelkinder. Es gilt der Grundsatz: Eine volle Zulage pro Kind. Die Kantone richten die Familienzulagen in unterschiedler Höhe aus. Ausserdem ist im eidgenössischen Familienzulagengesetz eine Anspruchskonkurrenz festgehalten. Diese Konkurrenzregel wird angewendet für mehrere Personen, welche für das gleiche Kind Anspruch haben. So richtet sich u.a. der Erstanspruch an die Person, welche im Wohnsitzkanton des Kindes arbeitet oder das höhere AHV-pflichtige Einkommen erzielt. Die zweitanspruchsberechtigte Person hat Anspruch auf den Betrag (Differenz), um den der gesetzliche Mindestansatz … weiterlesen