Publikationen Advalex GmbH

Erziehungsgutschriften ab 1. Januar 2015



Neuregelung der elterlichen Sorge Mit Wirkung zum 1. Juli 2014 sind die neuen Bestimmungen über die elterliche Sorge in Kraft getreten: Mutter und Vater sollen paritätisch Verantwortung für die Erziehung übernehmen. Wie wirkt sich diese Gesetzesänderungen in der Zivilstandsverordnung (ZStV) auf die staatliche Alters- und Invalidenversicherung aus? Die Erziehungsgutschriften federn die Lücken in der staatlichen Alters- und Invalidenversicherung ab die entstehen, wenn wegen der Betreuung von Kindern die Erwerbstätigkeit aufgegeben oder reduziert wird. Bei der AHV und IV-Rentenberechnung sind die Erwerbseinkommen und die Beitragsjahre massgebend für die Höhe der Rente. Zum Erwerbseinkommen werden zusätzlich Erziehungsgutschriften für eines oder mehrere Kinder bis zum 16. Lebensjahr auf dem individuellen AHV-Konto als fiktives … weiterlesen

AHV-Realisierungsprinzip



Ende Jahr stehen bei den Lohnbuchhaltern die Jahresendarbeiten auf der Pendenzenliste. Nachstehend führen wir einige Beispiele aus der Praxis auf, als nützliches Factsheet zur Checkliste (siehe unter Personal- und Lohnadministration). Seit dem 1. Januar 2012 gilt in der AHV das Realisierungsprinzip Was ist unter diesem Prinzip zu verstehen? Arbeitnehmende erhalten grundsätzlich den Lohn in dem Zeitpunkt, in welchem sie eine Tätigkeit ausüben. Massgebend ist also der Zeitpunkt der geleisteten Arbeit (Realisierung) und nicht der Zeitpunkt der Auszahlung. Der Eintrag der Einkommen und der Beschäftigungszeit auf dem individuellen Konto (IK) erfolgt somit im Jahr der Realisierung. Die Einkommen (84’600.– durchschnittlich) und die Beitragsjahre (44 Jahre bzw. 43 Jahre  bei Frauen) sind … weiterlesen

Familienzulagen



Familienzulagen sollen die finanzielle Belastung durch Kinder teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie in einzelnen Kantonen Geburts- und Adoptionszulagen. Nach dem Gesetz sind zum Anspruch berechtigt: leibliche Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Geschwister und Enkelkinder. Es gilt der Grundsatz: Eine volle Zulage pro Kind. Die Kantone richten die Familienzulagen in unterschiedler Höhe aus. Ausserdem ist im eidgenössischen Familienzulagengesetz eine Anspruchskonkurrenz festgehalten. Diese Konkurrenzregel wird angewendet für mehrere Personen, welche für das gleiche Kind Anspruch haben. So richtet sich u.a. der Erstanspruch an die Person, welche im Wohnsitzkanton des Kindes arbeitet oder das höhere AHV-pflichtige Einkommen erzielt. Die zweitanspruchsberechtigte Person hat Anspruch auf den Betrag (Differenz), um den der gesetzliche Mindestansatz … weiterlesen