
Geschäftsfahrzeug – Neuregelung ab 1. Mai 2015
Einschränkung in der Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen für EU-Bürger ab 1. Mai 2015
Der Arbeitgeberverband Basel informierte kürzlich über diese Neuregelung, welche ab dem 1. Mai 2015 gilt. Mit dieser Neuregelung sind die Grenzgänger gegenüber in der Schweiz wohnhaften Geschäftsfahrzeug-Besitzer klar benachteiligt.
Ausgleichskassen und Steuerämter wenden die gleiche Pauschalregelung an. Die Privatnutzung ist nun verboten und der Naturallohn ist weiterhin mit 9,6 % (12 x 0,8 %) zu versteuern und verbunden damit AHV-pflichtig, mit allen betroffenen Versicherungszweigen?
Wir haben für betroffene Arbeitgebende eine gesetzes- und revisionskonforme Lösung.
Und hier geht’s zum Merkblatt vom Arbeitgeberverband Basel:
http://www.arbeitgeberbasel.ch/fileadmin/pdf/2015/Merkblatt_Geschaeftswagen-EU_2014.pdf
Christina Allemann
