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Geschäftsfahrzeug – Neuregelung ab 1. Mai 2015


25.Apr..2015 , 

Einschränkung in der Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen für EU-Bürger ab 1. Mai 2015 Der Arbeitgeberverband Basel informierte kürzlich über diese Neuregelung, welche ab dem 1. Mai 2015 gilt. Mit dieser Neuregelung sind die Grenzgänger gegenüber in der Schweiz wohnhaften Geschäftsfahrzeug-Besitzer klar benachteiligt. Ausgleichskassen und Steuerämter wenden die gleiche Pauschalregelung an. Die Privatnutzung ist nun verboten und der Naturallohn ist weiterhin mit 9,6 % (12 x 0,8 %) zu versteuern und verbunden damit AHV-pflichtig, mit allen betroffenen Versicherungszweigen? Wir haben für betroffene Arbeitgebende eine gesetzes- und revisionskonforme Lösung. Und hier geht’s zum Merkblatt vom Arbeitgeberverband Basel: http://www.arbeitgeberbasel.ch/fileadmin/pdf/2015/Merkblatt_Geschaeftswagen-EU_2014.pdf Christina Allemann

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16.Dez..2014 , 

Differenzzahlungen gemäss Familienzulagengesetz berechtigen neu im Kanton Bern zur Gewährung des Kinderabzugs. Die Halbkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt senken die Bezugsprovision von 3 % auf 2 %. Der Kanton Bern gewährt eine Bezugsprovision von 1 % bzw. 3 % bei Übermittlung in elektronischer Form. Die Bezugsprovision für die Ausgleichskassen bleibt unverändert bei 10 %. Der Kanton Zürich senkt die Bezugsprovision von 4 % auf 3 %.        

 

 

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