Archiv Oktober 2014

AHV-Realisierungsprinzip



Ende Jahr stehen bei den Lohnbuchhaltern die Jahresendarbeiten auf der Pendenzenliste. Nachstehend führen wir einige Beispiele aus der Praxis auf, als nützliches Factsheet zur Checkliste (siehe unter Personal- und Lohnadministration). Seit dem 1. Januar 2012 gilt in der AHV das Realisierungsprinzip Was ist unter diesem Prinzip zu verstehen? Arbeitnehmende erhalten grundsätzlich den Lohn in dem Zeitpunkt, in welchem sie eine Tätigkeit ausüben. Massgebend ist also der Zeitpunkt der geleisteten Arbeit (Realisierung) und nicht der Zeitpunkt der Auszahlung. Der Eintrag der Einkommen und der Beschäftigungszeit auf dem individuellen Konto (IK) erfolgt somit im Jahr der Realisierung. Die Einkommen (84’600.– durchschnittlich) und die Beitragsjahre (44 Jahre bzw. 43 Jahre  bei Frauen) sind … weiterlesen